Der American Bully ist ein aus den USA stammender Hund, der weder von der FCI noch dem Verband für das Deutsche Hundewesen als eine eigene Hunderasse anerkannt wird. 2013 hat der amerikanische United Kennel Club (UKC) jedoch einen entsprechenden Rassestandard anerkannt.[1] Der American Bully Kennel Club (ABKC) unterscheidet vier Größen-Kategorien: Pocket, Standard, Classic und XL.[2][3]
Der American Bully ist ein Hybridhund, über dessen tatsächliche Abstammung es verschiedene Meinungen gibt.[4] Vermutlich war er ursprünglich eine Züchtung aus American Staffordshire Terrier und American Pit Bull Terrier, später kamen Kreuzungen mit weiteren Bulldoggenrassen hinzu (American Bulldog, Olde English Bulldogge, Französische Bulldogge und Englische Bulldogge).[1][5][6]
Laut ABKC wurde beabsichtigt, einen ruhigen Hund mit geringerem Antrieb und mehr einschüchternden Eigenschaften als den American Staffordshire Terrier zu züchten. Masse und schwerer Knochenbau wurden priorisiert, um ein solches Aussehen zu erzielen.[5] Die Rasse wurde erstmals 2004 von ihrem Rasseclub ABKC anerkannt.[5]
Der American Bully ist ein kleiner, robuster, schwerer Hund mit großem Kopf, breiter Brust und kräftigen Knochen in verschiedensten Farben und Farbkombinationen. Er ist ein Hund, der speziell als Begleithund gedacht ist, und sein Verhalten daher sowohl gegenüber Menschen als auch anderen Tieren fügsam und anpassungsfähig sein soll.[5] Er ist ein aktiver Hund mit mittlerer Energie und eignet sich für regelmäßigen Spaziergang und Spiel und somit auch für Familien. Er gilt als loyal, stabil kann aber stur und dominant sein[7].
Innerhalb des ABKC sind die vier Sorten nach Höhe getrennt. Es wird erwartet, dass alle Hunde mit geringfügigen Abweichungen dem jeweils vorgegebenen Standard entsprechen.[5][8]
Bei diesen vier Unterscheidungen gibt es auch noch minimale Abweichungen bei der Länge der Rute und der Beine. So soll beispielsweise ein American Bully Pocket deutlich kürzere Beine aufweisen um noch „bulliger“ auszusehen. Durchschnittlich wird diese hybride Hunderasse 10 bis 12 Jahre alt[7].
In der Rasseliste des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW)[13] ist der American Bully nicht aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen ein Hund, der nicht einer der im Gesetz ausdrücklich genannten Hunderassen angehört, dennoch als gefährlicher Hund eingestuft und die Haltung untersagt werden kann, ist gerichtlich noch nicht allgemein und abschließend entschieden.[14][15]